Ayurveda Praktizierende

Profis auf verschiedenen Kompetenzniveaus

 

In den Mitgliederkategorien des VSAMT ist ersichtlich, mit welchen Kompetenzen und Ausbildungen Ayurveda Praktizierende in der Schweiz unterwegs sind. Neben Schulmedizinern, welche in einer Zusatzausbildung Ayurveda praktizieren und den zwei national anerkannten Berufen mit eidg. Diplom, gibt es in der Schweiz weitere Praktizierende in Ayurveda, welche auf unterschiedlichen Niveaus tätig sind und ganz verschiedene Ausbildungen genossen haben.

Alle Aktivmitglieder des VSAMT werden als Praktizierende mit ihrer Praxis in den beiden Unterrubriken auf dieser Webseite aufgeführt. Der VSAMT führt zwei Gruppen von Berufstätigen: Praktizierende in Ayurveda-Medizin und -Therapie sowie Praktizierende in Ayurveda-Prävention

Arzt mit Spezialisierung in Ayurveda

Der Arzt mit Spezialisierung in Ayurveda hat nach dem Studium der Schulmedizin eine Ayurveda-Ausbildung absolviert. Im Unterschied zum Ayurveda-Praktiker behandelt er vor allem diejenigen Klienten, die sich in Behandlung durch eingreifende allopathische Therapien befinden (Interaktionen), sowie diejenigen mit Risikofaktoren oder fortgeschrittenen Erkrankungen. Da viele Ärzte ein Spezialgebiet in Schulmedizin haben, können sie sich auf ihrem Gebiet in Ayurveda spezialisieren. Die Ayurveda-Praktiker (Nichtmediziner) hingegen sind Generalisten.

 

Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Ayurveda-Medizin

Der Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in Ayurveda hat eine vollständige Ausbildung in Ayurveda-Medizin absolviert und zusätzlich die Ausbildung in den Grundlagen der Schulmedizin gemäss Berufsprofil der OdA AM (www.oda-am.ch), ohne vorgehende Ausbildung im medizinischen oder paramedizinischen Bereich gemacht. Im Bereich Ayurveda hat er die gleichen Kompetenzen wie der Arzt mit Spezialisierung in Ayurveda. Die Ausbildung wird mit einem vom SBFI anerkannten eidgenössischen Diplom abgeschlossen.
Der Ayurveda-Praktiker übt Ayurveda-Medizin in ihrer ganzen Bandbreite aus und kann die Behandlung eines Klienten vollumfänglich übernehmen. Er kann mit einem oder mehreren Ayurveda-Therapeuten zusammenarbeiten, da deren Tätigkeitsbereich den seinen ergänzt. Er muss seine eigenen Grenzen und diejenigen von Ayurveda kennen, und falls die Situation es erfordert, einen Klienten an einen Arzt überweisen oder mit diesem zusammenarbeiten. Er stellt Diagnosen nach Ayurveda, verordnet ayurvedische Arzneimittel, erstellt vollständige Behandlungspläne, die alle Manualtechniken und die Diätetik umfassen, verordnet invasive Behandlungen und wendet diese an, und er übernimmt die psychologische Begleitung eines Klienten nach Ayurveda, falls dies indiziert ist.

 

Komplementärtherapeut mit eidg. Diplom in Ayurveda-Therapie

Der Komplementärtherapeut mit eidg. Diplom in Ayurveda-Therapie hat eine Ausbildung in Ayurveda-Therapie absolviert und praktiziert Manualtherapie und Gesundheitsberatung nach Ayurveda gemäss Berufsprofil der OdA KT (www.oda-kt.ch). Die Ausbildung wird mit einem vom SBFI anerkannten eidgenössischen Diplom abgeschlossen.
Der Ayurveda-Therapeut übt Ayurveda-Therapie, d. h. Manualtherapie und Gesundheitsberatung, prozessorientiert aus: Er unterstützt den Klienten dabei, sein Bewusstsein in Bezug auf seine Gesundheit und auf Funktionsweise, Bedürfnisse, Stärken und Schwächen seines Organismus (auf körperlicher und psychischer Ebene) zu entwickeln, und wenn nötig seine Lebenshygiene im persönlichen, beruflichen und sozialen Bereich anzupassen, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er behandelt den Klienten entweder selbständig (sofern die funktionellen Störungen nach zwei Therapiesitzungen auf die Therapie ansprechen) oder in Zusammenarbeit mit einem Ayurveda-Praktiker oder einem Arzt mit Spezialisierung in Ayurveda.
Der Ayurveda-Praktiker und der Ayurveda-Therapeut arbeiten je nach Wunsch mehr oder weniger eng zusammen. Die beiden Berufsprofile sind für eine selbständige Berufsausübung konzipiert worden, was aber die Zusammenarbeit in einer Gemeinschaftspraxis oder in einem Anstellungsverhältnis nicht ausschliesst.